Eigentlich fing alles gut gemeint und ambitioniert an. Die neue Prüfungsform des Portfolios wird vom Kultusministerium in Hannover seit Längerem favorisiert. Hierbei handelt es sich um eine übergreifende Fragestellung, die ein oder mehrere Seminare umfasst. Das Portfolio kann zwischen fünf bis zehn Seiten stark sein und ersetzt die übliche schriftliche Seminararbeit oder die Modulabschlussklausur.
Die Hochschulleitung der Universität Vechta wollte diese übergreifende Prüfungsform aufnehmen und kam nach eingehender Beratung mit dem Masterprüfungsausschuss auf das kombinierte Mastermodul BWM. Dieses Modul wird aufgeteilt zwischen den Fächern Psychologie und Erziehungswissenschaft und ist somit perfekt, um ein fächerübergreifendes Portfolio als Prüfungsform anzusetzen. Beide Fächer wurden informiert, das Portfolio in die Prüfungsordnung aufgenommen.
Eigentlich eine ganz einfache Sache mit vielen Gewinnern. Zuerst die Studenten, die nun für zwei Seminare lediglich ein Portfolio einreichen müssen und somit ordentlich Zeit sparen können. Dann die beiden Fächer, da nun nur eine Prüfung korrigiert werden muss. Zu guter Letzt die Hochschulleitung sowie der Masterprüfungsausschuss, da man sehr schnell das in Hannover so heißgeliebte Portfolio in das Studium integriert hat. Doch wie immer im Leben ist nichts wirklich unkompliziert und an einer Universität schon gar nicht. So hatte sich der AStA auf einmal mit 140 wütenden Masterstudenten zu beschäftigen. Zunächst musste man als AStA-Referent jedoch die komplizierte neue Sachlage verstehen: Was ist BWM (ein Modul für Lehramtstudenten) und welche Prüfung ist gemeint? Wieso hatten die Studierenden bereits eine Prüfungsleistung in dem erziehungswissenschaftlichen Teilmodul geleistet und weshalb konnten diese Studenten nun kein Portfolio mehr im Fach Psychologie schreiben?
Der AstA versprach, eine Lösung zu finden. Zunächst hatte man anscheinend im Fach Erziehungswissenschaft die klare Vorgabe des Prüfungsausschusses und der Prüfungsordnung anders interpretiert. Ein übergreifendes Portfolio stand nicht zur Debatte, stattdessen wurden Referate mit Ausarbeitungen geschrieben. Als nun einige Studenten im darauf folgenden Semester im psychologischen Teil des Moduls saßen, kam die böse Überraschung, da ganz korrekt nach der Prüfungsordnung auf das Portfolio bestanden wurde. Aber wie soll man ein Portfolio, welches Seminar übergreifend ist, schreiben, wenn man einen Teil schon hinter sich hat? Das Portfolio sollte darüber hinaus als Modulabschlussprüfung fungieren und nicht als Teilprüfung. Die Studenten hätten also für die gleiche AP Zahl doppelten Arbeitsaufwand leisten müssen. Vielleicht war dies ja nur ein Versehen, was durchaus bei einer neuen Prüfungsform und einem Modul, welches sich zwei Fächer teilen, passieren kann. Daher setzt man sich in einem solchen Fall gewöhnlich zusammen, spricht miteinander und findet eine Lösung. Das Problem in diesem Fall ist allerdings, dass die Verantwortlichen beider Fächer eben gerade nicht miteinander kommunizieren. Die Hochschulleitung versuchte dies mehrfach zu ändern, kapitulierte jedoch und erließ eine Verfügung. Erst jetzt fand man eine Lösung und musste feststellen, dass ein fächerübergreifendes Portfolio nur funktionieren kann, wenn auch wirklich Kooperationsbereitschaft zwischen den Fächern besteht.
Der AstA war entsetzt über diesen Zustand, da doch eigentlich die Lehre und die Ausbildung der Studenten im Vordergrund stehen sollten. Stattdessen können sich nicht einmal zwei Fächer an Vereinbarungen halten oder zusammenarbeiten. Die Prüfungsform mit einem seminarübergreifenden Portfolio ist nach nur zwei Semestern gescheitert und jetzt auch aus der Prüfungsordnung genommen worden. Ein gutes Beispiel, wie man nicht miteinander arbeiten sollte und was uns verdeutlicht, wie kompliziert wohl interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Fächer ist.
von Arnold Hobbacher