Das Studierendenparlament hat auf seiner 9. Sitzung im WS 2008/09 am 21.01.09 eine neue Satzung verabschiedet. In Bezug auf den AStA konnte man sich mit der Mehrheit des Studierendenparlaments auf einen Kompromissvorschlag einigen, welcher beide entgegengesetzte Positionen verknüpft. Eigentlich sah der erste Satzungsentwurf vor, dass alle AStA-Referenten sich mit einem Tätigkeitsbericht am Ende des Wintersemesters vor dem StuPa rechtfertigen sollten. Im folgenden Sommersemester sollten dann von dem neu gewählten StuPa alle AStA-Stellen neu ausgeschrieben werden. Die alten Referenten hätten sich natürlich wieder um ihr Amt mit bewerben können, aber müssten sich dann mit anderen Bewerbern messen. Die Amtszeit eines AStA-Referenten hätte somit ein Jahr gedauert, mit der Option zur Wiederwahl im folgenden Semester. Man hätte also die Amtszeit des StuPa und der AStA-Referenten angepasst. In der alten Satzung waren die Amtszeiten der AStA-Referenten unbeschränkt, d.h. man konnte als Referent entweder selber kündigen oder sich vom StuPa wegen eines schlimmen Vergehens suspendieren lassen. Der derzeitige AStA lehnte die Anpassung der StuPa-Legislaturperiode mit den AStA-Stellen ab. Das Hauptargument lag in der fehlenden Kontinuität, falls man die AStA-Stellen jedes Jahr neu auswechselt. Gerade in diesem Gremium sind ein paar erfahrende Referenten sehr nützlich. Außerdem könnte die Situation eintreten, dass ein völlig neu zusammengestellter StuPa schlecht die Arbeit eines Referenten beurteilen kann, wenn sie ihn einfach nicht kennengelernt haben. Auf der anderen Seite müssen sich die Mitglieder des StuPa jedes Jahr neu zur Wahl stellen, d.h. schlechte Leistungen können mit Stimmverlust oder sogar Mandatsverlust bestraft werden. Davon waren die AStA-Referenten befreit und so konnten lange Dienstzeiten in Anspruch genommen werden. Nach etlichen Diskussionen im Studierendenparlament und in der Satzungsarbeitsgemeinschaft konnte ein passender Kompromiss gefunden werden. Die AStA-Referenten werden einen Rechenschaftsbericht abgeben und stellen sich zur Wiederwahl mit anderen Bewerbern im jeweiligen Sommersemester. So konnte eine Überlappung zwischen der Amtszeit des neu gewählten StuPa und den „alten“ AStA-Referenten erfolgen. In dieser Überlappungszeit kann sich dass neue StuPa ein Bild von den Referenten und ihrer Arbeit machen, während man früh genug klären kann, ob überhaupt Bewerber für die einzelnen AStA Stellen vorhanden sind. Zu diesem Zweck wird der AStA, mit Unterstützung des Studierendenparlaments, in diesem Sommersemester die Studierenden ausführlich über die Aufgaben der AStA-Referenten informieren. Nur mit viel Aufklärungsarbeit und Werbung kann man es so früh genug schaffen, möglichst viele Bewerber für die offene Ausschreibung zu gewinnen. Der Job des AStA-Referenten kann nur ein Jahr andauern, aber man hat die Möglichkeit durch überzeugende Leistung sich wieder wählen zu lassen. In dieser Zeit kann man sehr viele nützliche Erfahrungen sammeln und seinen Horizont erweitern. Achtet auf die AStA-Aushänge und die Vorstellungen der Referate im Uni-Insider. Dort könnt ihr euch schon einmal ein Bild davon machen, was euch erwartet und vielleicht wagt ihr ja den Schritt euch im Juni zu bewerben.
von Arnold Hobbacher