Ralf Weber
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Von „geraden“ und „ungeraden“ Lebensläufen
Viele Studierende sind sich sicher: Das Leben ist ein Stückweit vorausplanbar. Ziele, die frühzeitig definiert werden, lassen sich mit großem Engagement und viel Disziplin über einen längeren Zeitraum hinweg verwirklichen. So funktionieren die „geraden Karrieren“ der meisten Studierenden in Vechta: Erst das Abitur, dann das Studium, anschließend das Referendariat, um schließlich als Lehrer bis zur Pensionierung an einer staatlichen Schule tätig zu sein. Zudem sind die meisten Studierenden am Beginn ihres Studiums an der hiesigen Hochschule augenscheinlich noch sehr jung. Aber es gibt ja auch noch die Anderen; die Langzeitstudenten, deren Anzahl in Anbetracht der eingeführten Studiengebühren sich in der Zukunft immer weiter verringern wird; die Seniorstudenten und eben jene Studierende, die um die 30 Jahre alt sind und schon eine Berufsausbildung oder vergleichbares absolviert haben, um aus den unterschiedlichsten Motiven heraus nunmehr durch das Studium eine neue berufliche Laufbahn einschlagen. Viele von ihnen sind auf Unterstützung durch das BAföG angewiesen: Von den Eltern erfahren sie im Regelfall keine finanzielle Unterstützung mehr und Nebenjobs sind im Zeitalter des Bachelor-Masterstudiengangs nur noch bedingt möglich. Unterstützung erfahren sie dabei, wie die anderen Studierenden, auch nur dann, wenn es sich dabei um das Erststudium handelt. Genau dies stellt aber die Problematik im Bachelor-Mastersystem dar. Mit dem Erwerb des Bachelor ist das Erststudium beendet, so dass der Masterstudiengang als Zweitstudium gilt. Da der Master of Education aber auf den Bachelor SKN aufbaut, womit beide zusammen einen konsekutiven Studiengang bilden, zahlt das Bafög-Amt im „Normalfall“ auch Leistungen an die Studierenden dieses Masterstudiengangs. Für die „Ü-30“ Studierenden gilt dies aber wohl nicht, wie einem „Ü-30er“ gesagt wurde. Obwohl er sich noch mitten im Bachelor-Studium befand, stellte er schon einen „Antrag auf Vorab-Entscheidung“ bezüglich des Erhalts von Leistungen für die Zeit des Masterstudiums. So einen Antrag kann jeder Studierende stellen. Somit erfährt er, ob ihm für einen bestimmten Zeitraum eine Unterstützung zusteht. In diesem Fall hat der Kommilitone dies aber in der Gewissheit getan, eine schriftlichte Ablehnung zu erhalten, um dann gegebenenfalls juristische Schritte einzuleiten. Groß war seine Verwunderung, als ihm die Leistungen in einem Schreiben des Amtes bewilligt wurden. Wenige Wochen später erreichte alle Studierenden der Hochschule Vechta eine Mail, in der eine Bafög-Zahlung an unsere überdreißigjährigen Kommilitoninnen und Kommilitonen in der Zeit ihres Master of Education Studiums nicht mehr kategorisch ausgeschlossen wurde. Daraus ergeben sich für mich eine Reihe von Erkenntnissen:
- Jeder Studierende sollte einen Bafögantrag stellen, selbst wenn ihm vorher verbal durch seinen Sachbearbeiter wenig Hoffnung gemacht worden ist.
- Die „Ü-30-Studierenden“ stellen an dieser Hochschule zwar eine Minderheit dar, sind aber auch ein Bestandteil des universitären Lebens und Mitglieder der Studierendenschaft.
- In unserer Gesellschaft gibt es nicht nur „gerade Karrieren“, die linienförmig verlaufen. So mancher Studierende wird möglicherweise einmal umdenken müssen. Im Leben eines Menschen kann es immer passieren, dass zunächst vorgezeichnete Wege auf einmal nicht mehr begehbar sind. Dafür können sich dann aber Türen öffnen, die vorher fest verschlossen waren.
von Ralf Weber


